Article 50 Check · von Ninth Harbor

Was passiert am 2. August 2026 genau?

Die Artikel-50-Pflichten werden anwendbar

Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 anwendbar: Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung generativer Systeme und Labeling von Inhalten. Dieses Datum wurde durch den Digital Omnibus vom Juni 2026 nicht verschoben; der betraf allein die separaten Hochrisiko-Vorschriften.

Die verifizierte Abfolge drumherum: Die Bußgeld- und Governance-Vorschriften (Artikel 99) sowie die Benennung der Marktüberwachungsbehörden galten bereits ab dem 2. August 2025, wobei viele Mitgliedstaaten diese Benennungsfrist verpasst haben. Der Entwurf der Artikel-50-Leitlinien der Kommission erschien am 8. Mai 2026, die Konsultation endete am 3. Juni; die finalen Leitlinien stehen zum Zeitpunkt dieses Textes noch aus. Der finale Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte erschien am 10. Juni 2026; sein Text ist final, die Unterzeichnung freiwillig. Das Europäische Parlament nahm die vorläufige Einigung zum Digital Omnibus am 16. Juni 2026 an, die Veröffentlichung im Amtsblatt steht aber noch aus. Der 22. Juli 2026 ist die Frist für die initiale Unterzeichnerliste des Verhaltenskodex; eine spätere Unterzeichnung bleibt nach allgemeinem Verständnis möglich.

Dann, am 2. August 2026, werden die Artikel-50-Pflichten anwendbar. Das ist bestätigt und vom Omnibus unberührt. Dieser verschob nur die Hochrisiko-Fristen: Anhang-III-Anwendungsfälle auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028.

Eine Nuance, die man kennen sollte: Der 2. Dezember 2026 markiert das Ende einer Übergangsfrist, aber nur für das maschinenlesbare Kennzeichnen innerhalb der Pflicht für generative Systeme (Artikel 50 Absatz 2), und nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren. Diese Übergangsfrist berührt weder die Chatbot-Hinweispflicht noch die Label-Pflichten für veröffentlichte Inhalte; beide gelten ab dem 2. August 2026, ohne Ausnahme. Sie ist zudem von der Amtsblatt-Veröffentlichung des Digital Omnibus abhängig, die bei Redaktionsschluss noch ausstand. Vor dem Verlassen darauf unbedingt neu prüfen.

Wenn Sie eine Compliance-Zeitleiste für Ihr eigenes Unternehmen bauen, lautet die praktische Lesart: Behandeln Sie den 2. August 2026 als Ihre eine echte Frist für alles außer der Kennzeichnung generativer Systeme, und lassen Sie sich von Nachrichten über die anderen, späteren Omnibus-Fristen (Dezember 2027, August 2028) nicht einlullen: Artikel 50 wurde nicht verschoben.

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