Das ist eine der am meisten überzogenen Behauptungen, die über den EU AI Act kursieren. Die tatsächliche Regel ist enger, als die meisten Warnungen suggerieren.
Die Pflicht (Artikel 50 Absatz 4, Text) erfasst nur KI-generierten Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren: Gesundheit, Umwelt, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, politische oder wissenschaftliche Themen. Unterhaltung und gewöhnliche Werbetexte liegen ausdrücklich außerhalb der Pflicht, sofern sie keine Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit enthalten.
Selbst für erfassten Text gibt es eine vollständige Ausnahme: Wenn ein kompetenter Mensch den Beitrag substanziell prüft (keine Rechtschreibkontrolle, kein Abnicken) und eine benannte Person oder Stelle erkennbar die redaktionelle Verantwortung trägt (beide Bedingungen zusammen), entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Ein gewöhnlicher Firmen-Blogbeitrag, mit KI-Unterstützung entworfen, von einem echten Menschen redigiert und unter dem Namen Ihres Unternehmens veröffentlicht, liegt damit sehr wahrscheinlich doppelt außerhalb: Er ist vermutlich kein „öffentliches Interesse" im Sinne der Verordnung, und selbst wenn, befreit die echte menschliche Prüfung.
Wo die Pflicht tatsächlich greift: KI-geschriebene, im Wesentlichen ungeprüfte nachrichtenähnliche Inhalte, oder Beiträge mit ungeprüften Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Finanzen, veröffentlicht für ein großes, unbestimmtes Publikum. Wenn das Ihren Workflow beschreibt, ist der Label-Text (nach dem Verhaltenskodex vom Juni 2026) unkompliziert: „Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt", platziert an einer festen, klaren Position (am Anfang, daneben, im Impressum oder nach dem Schluss).
Pressemitteilungen und Investorenkommunikation verdienen eine eigene Erwähnung, weil sie näher an der Grenze liegen als gewöhnliche Werbetexte: Sie richten sich oft an eine breite Öffentlichkeit und können finanzielle oder wirtschaftliche Aussagen enthalten. Gehen solche Texte KI-entworfen und nur oberflächlich geglättet raus, ist das ein echter Grenzfall. Wenden Sie denselben Zwei-Bedingungen-Test an, statt sie automatisch für ausgenommen zu halten, nur weil sie wie Standard-Unternehmenskommunikation klingen.
Die praktische Folgerung: Kennzeichnen Sie nicht vorsorglich jeden KI-unterstützten Beitrag. Prüfen Sie, ob es sich wirklich um Inhalte von öffentlichem Interesse handelt und ob ein Mensch tatsächlich geprüft hat. Die meisten KMU-Marketing-Inhalte bestehen an mindestens einer der beiden Hürden.
Nicht sicher, wie das auf Ihre konkrete Situation zutrifft? Der kostenlose 2-Minuten-Check zeigt Ihnen, welche der vier Pflichtenbereiche aus Artikel 50 voraussichtlich für Ihr Unternehmen gelten, ohne E-Mail-Adresse.
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