Ja. Speziell für die Kennzeichnungspflicht bei KI-Texten von öffentlichem Interesse gibt es eine echte Ausnahme. Sie verlangt aber zwei Bedingungen zusammen, nicht eine.
Die redaktionelle Ausnahme gilt nur, wenn: (1) ein kompetenter Mensch den Text substanziell prüft (keine Rechtschreibkontrolle, kein Abnicken) und (2) eine benannte Person oder Stelle erkennbar die redaktionelle Verantwortung trägt, typischerweise über ein Impressum. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein; eine allein genügt nicht.
Das ist wichtig, weil hier leicht zu viel behauptet wird: KI-entworfenen Text vor der Veröffentlichung kurz zu überfliegen ist keine „substanzielle" Prüfung im Sinne der Leitlinien, und Inhalte ohne benannte verantwortliche Person oder Stelle qualifizieren sich selbst dann nicht, wenn sie sorgfältig geprüft wurden. Wer sich auf diese Ausnahme stützt, sollte den tatsächlichen Prüf-Workflow dokumentieren (wer wann was geprüft hat), als Nachweis.
Ein separater, verwandter Punkt speziell zu Chatbots: Agent-Assist, also der Fall, dass die KI eine Antwort entwirft, ein Mensch sie aber prüft und versendet, fällt gar nicht erst unter die Chatbot-Hinweispflicht aus Artikel 50 Absatz 1; die wird nur durch vollautomatische Antworten ausgelöst. Das ist ein anderer Mechanismus als die Text-Ausnahme oben, aber dieselbe Grundidee: Echte menschliche Beteiligung am finalen Output verändert Ihre Pflichten.
Wenn Sie für einen konkreten Text nicht sicher sagen können, dass beide Bedingungen erfüllt sind, ist der sicherere und günstigere Weg meist schlicht das Label: „Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt", an einer festen, sichtbaren Position.
Ein durchgerechnetes Beispiel macht den Zwei-Bedingungen-Test greifbar: Ein Firmen-Blogbeitrag, von einem KI-Tool entworfen, dann von einer namentlich benannten Redakteurin umgeschrieben und faktengeprüft, deren Name im Impressum der Website steht: beide Bedingungen erfüllt, ausgenommen. Derselbe Beitrag, genauso entworfen, aber nur von irgendjemandem, der gerade Zeit hat, auf Tippfehler überflogen, ohne benannte redaktionelle Verantwortung irgendwo auf der Website: keine der Bedingungen erfüllt, das Label ist die sicherere Wahl.
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