Article 50 Check · von Ninth Harbor

Reicht ein Hinweis in den AGB?

Nein

Nein. Der Entwurf der Artikel-50-Leitlinien der Kommission führt das Vergraben des Hinweises in AGB oder allgemeiner Dokumentation ausdrücklich als für sich allein unzureichend auf, um die Chatbot-Hinweispflicht zu erfüllen.

Auf derselben Liste unzureichender Ansätze stehen auch: nur maschinenlesbare Markierungen ohne für Menschen sichtbares Signal, und ein Audiosignal (Earcon) allein, also ein Ton ohne begleitende Aussage. Der gemeinsame Nenner: Keiner dieser Ansätze platziert den KI-Hinweis dort, wo eine Person ihn tatsächlich sieht oder hört, nämlich im Moment, in dem es darauf ankommt: zu Beginn der Interaktion.

Was die Pflicht erfüllt: ein schriftlicher Hinweis in der ersten Nachricht, ein dauerhaftes Badge nahe der Chat-Oberfläche, eine gesprochene Ansage zu Beginn eines Sprachanrufs, oder eine Kombination davon über mehrere Kanäle. All das legt den Hinweis direkt in die Interaktion selbst, nicht in ein separates Dokument, das der Nutzer erst suchen müsste.

Das ist eine der günstigsten und am leichtesten zu schließenden Lücken, und eine der am leichtesten von außen überprüfbaren, auch für eine Behörde: Erscheint vor oder mit der ersten KI-Nachricht ein Hinweis, in der Oberfläche selbst, nicht nur irgendwo auf einer verlinkten Rechtsseite? Wenn die ehrliche Antwort Nein lautet, ist das eine echte Lücke, keine Formalie.

Wenn Sie exakte Formulierungen brauchen: Der kostenlose Hinweistext-Generator erzeugt einbaufertige Texte für erste Nachricht und Badge auf Deutsch, Englisch und Französisch, auf Basis der Beispielformulierungen der Kommission im Leitlinien-Entwurf.

Die Logik dahinter ist wichtiger als die bloße Regel: Die Leitlinien prüfen, was eine Person in der Interaktion tatsächlich wahrnimmt, nicht, was irgendwo auf Ihrer Website technisch auffindbar ist. Ein Hinweis, der rechtlich „verfügbar", aber für die zu informierende Person praktisch unsichtbar ist, erfüllt nicht den Zweck, für den die Pflicht existiert. Genau deshalb zählen AGB allein nicht.

Nicht sicher, wie das auf Ihre konkrete Situation zutrifft? Der kostenlose 2-Minuten-Check zeigt Ihnen, welche der vier Pflichtenbereiche aus Artikel 50 voraussichtlich für Ihr Unternehmen gelten, ohne E-Mail-Adresse.

Zum kostenlosen Check Hinweistext erstellen (EN/DE/FR)