Article 50 Check · von Ninth Harbor

Gilt Artikel 50 für Voice-Bots?

Ja, dieselbe Pflicht wie bei Text-Bots

Ja. Die Hinweispflicht aus Artikel 50 Absatz 1 erfasst jedes KI-System, das direkt mit natürlichen Personen interagiert. Das schließt Voice-Bots und telefonische virtuelle Assistenten ausdrücklich ein, nicht nur Chat-Oberflächen.

Die vorgesehene Form ist bei Sprache eine gesprochene Ansage, vor jedem inhaltlichen Gesprächsteil, zu Beginn jedes Anrufs. Das verifizierte Muster (aus dem Leitlinien-Entwurf der Kommission) ist eine einfache Eröffnungszeile, auf Deutsch etwa: „Dieses Gespräch wird von einem KI-gestützten virtuellen Assistenten geführt." Verifizierte Formulierungen existieren ebenso auf Englisch und Französisch.

Bei langen Gesprächen ergänzen Sie eine Erinnerung mitten im Gespräch. Der Hinweis soll, wo angemessen, dauerhaft wirken, nicht nur eine einmalige Eröffnung sein, die ein Anrufer überhören oder vergessen kann. Übernimmt ein Mensch das Gespräch, ist eine Übergabezeile („Sie sprechen jetzt mit einem menschlichen Mitarbeiter") gute Praxis: keine strikte Rechtspflicht, aber sie hält den Anrufer korrekt darüber informiert, mit wem er spricht.

Eine Nuance speziell bei gebrandeter Konversations-KI: Ein gebrandeter Voice-Bot ist im Prinzip auch ein generatives Text-System im Sinne der separaten Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 Absatz 2. Aber der Leitlinien-Entwurf der Kommission äußert sich zu konversationalem oder gesprochenem Output nicht ausdrücklich, und Text-/Audio-Watermarking für Live-Gespräche ist technisch schwach. Das ist ein wirklich ungeklärter Bereich, kein klares Ja oder Nein; die vertretbare Position ist, zu dokumentieren, was Ihr Voice-/Modell-Anbieter tut (falls überhaupt etwas), und das Thema nach Erscheinen der finalen Leitlinien neu zu bewerten.

Für den Nachweis: Bewahren Sie eine datierte Aufzeichnung Ihres Anrufskripts oder Ihrer IVR-Konfiguration mit der Eröffnungsansage auf, genauso, wie Sie für ein Chat-Widget einen Screenshot aufheben würden.

Dasselbe Barrierefreiheits-Prinzip wie bei visuellen Hinweisen gilt auch hier: Wenn Kinder oder andere schutzbedürftige Gruppen absehbar zu Ihren Anrufern gehören, vereinfachen Sie die gesprochene Sprache entsprechend, statt sich auf ein einziges generisches Skript für alle zu verlassen.

Nicht sicher, wie das auf Ihre konkrete Situation zutrifft? Der kostenlose 2-Minuten-Check zeigt Ihnen, welche der vier Pflichtenbereiche aus Artikel 50 voraussichtlich für Ihr Unternehmen gelten, ohne E-Mail-Adresse.

Zum kostenlosen Check Hinweistext erstellen (EN/DE/FR)